Meine Frage bezieht sich auf das BEG-EM-Programm. Wäre es förderschädlich, einen BEG EM Antrag zu stellen, nachdem der Auftrag an das Fachunternehmen erteilt wurde? Liefer- und Leistungsvertrag wird dann auch vor Antragsstellung erfolgen. Die bauliche Umsetzung wird dann nach Antragsstellung erfolgen.
Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr in Anspruch nehmen. Eine Ausnahme gab es bei der Heizungsförderung: Hier konnten Sie bis zum 31. August 2024 vor Antragstellung mit der Maßnahme beginnen. Die Förderung ist dann spätestens bis zum 30. November 2024 zu beantragen.
Sei dem 01. September gilt Folgendes: Zunächst benötigen Sie eine BzA bzw. TPB von einem Energieberater oder Fachhandwerker (Handwerker nur bei Heizungsförderung). Anschließend schließen Sie einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung und dann können Sie die Förderung beantragen. Wie das im Detail funktioniert, erklären wir Ihnen in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" (Förderung für Maßnahmen an Haus und Technik ohne Heizungsförderung) und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
Haben Sie den Antragszeitpunkt verpasst, können Sie nachträglich den Steuerbonus für die Sanierung oder den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen.
Einen Überblick über aktuelle Förderangebote geben wir in der Rubrik "Fördermittel". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.