Ein bereits bewilligter Förderantrag für eine Wärmepumpe bei der KfW muss auf einen anderen Antragsteller umbenannt werden. Ist das noch möglich?
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür verantwortlich. Kommt es zu einem Verkauf oder einer Schenkung, sind folgende Lösungen möglich:
Bekommt der Alteigentümer die Förderung ausgezahlt, kann er diese problemlos an einen Dritten weiterleiten.
Haben Sie die Förderung versehentlich falsch beantragt, etwa durch einen Nicht-Eigentümer, kann dieser den Antrag stornieren. Der tatsächliche Eigentümer könnte die Mittel dann erneut beantragen.
Sind Sie unsicher, empfehlen wir hier den Kontakt zu Ihrem Fördergeber. Die Experten prüfen den Fall individuell und geben eine rechtlich verbindliche Antwort. Aus der Ferne ist das leider nicht ohne Weiteres möglich. Ansprechpartner der KfW erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9013. Möchten Sie mit einem BAFA-Experten sprechen, erreichen Sie diesen über die Rufnummer 06196 908-1625 oder das BAFA-Kontaktformular.