Kann man nach der Antragstellung für die Förderung einer Wärmepumpe noch den Antragsteller ändern?
Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der neue Antragsteller kann diesen dann erneut einreichen. Eine Sperrfrist greift bei dieser Konstellation nicht.
Ändert sich der Eigentümer eines Gebäudes, können Sie das Fördervorhaben weiterlaufen lassen. Sie bekommen als Alteigentümer die Förderung und zahlen alle Rechnungen, können die Mittel dann aber an den neuen Eigentümer weitergeben. Dieser zahlt die Rechnungen der Maßnahme dann ebenfalls an Sie.