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Expertenrat

Lässt sich der Antragsteller bei der Heizungsförderung ändern?

Frage von Heribert G. am 02.07.2026 

Kann man nach der Antragstellung für die Förderung einer Wärmepumpe noch den Antragsteller ändern?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der neue Antragsteller kann diesen dann erneut einreichen. Eine Sperrfrist greift bei dieser Konstellation nicht.

Ändert sich der Eigentümer eines Gebäudes, können Sie das Fördervorhaben weiterlaufen lassen. Sie bekommen als Alteigentümer die Förderung und zahlen alle Rechnungen, können die Mittel dann aber an den neuen Eigentümer weitergeben. Dieser zahlt die Rechnungen der Maßnahme dann ebenfalls an Sie.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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