Ich habe ein Haus mit 2 WE gekauft. Ich will die Heizung tauschen und das Gebäude sanieren. Nach der Sanierung will ich die zweite WE so umbauen, dass eine übrig bleibt. Kann ich bei der Antragstellung für die Heizungsförderung noch 2 WE ansetzen, oder besser nur eine? Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind es noch 2 WE. Das Gleiche bei der Antragstellung beim BAFA: eine oder 2 ansetzen? Wie gesagt, bei Antragstellung sind es noch 2 WE, später nicht mehr.
Entscheidend ist hier das Ergebnis der Sanierung. Vereinen Sie beide Wohneinheiten während der Maßnahme, sodass am Ende nur eine existiert, ist die Förderung für eine Wohneinheit zu beantragen. Bleiben nach Abschluss der förderbaren Maßnahme zwei Wohneinheiten übrig und ändern Sie die Aufteilung zu einem späteren Zeitpunkt, können Sie Fördermittel für zwei Wohneinheiten beantragen.
Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu Ihrem Fördergeber. Diesen erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800/539 9013 (KfW) bzw. 06196/908-1625 (BAFA). Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.