Meine Kunde möchte an einem bestehenden Einfamilienhaus das unbeheizte Dachgeschoss abtragen und ein neues Stockwerk errichten (neue Wohneinheit). Den bestehenden Altbau möchte er so weit wie möglich sanieren und effizient dämmen (Abwicklung über BAFA EM). Ein Sanierungsfahrplan wird gerade von mir erstellt.
Meine Frage bezieht sich auf die Möglichkeiten bzw. Tragweite der Förderungen.
Ist dies noch als Wohnraumerweiterung mit Entstehung neuer Wohneinheit als EM förderfähig?
1. Die OGD: Wäre diese als EM förderfähig, auch wenn nur die neue Wohnung darunter ist (Beim Dach würd es ja gehen)? Wenn ja, dann das komplette Bauteil und auch mit 15 + 5 %?
2. Die Fenster: Meines Wissens dann nur die der bestehenden Wohnung?
3. Der Vollwärmeschutz: Da ja eine gesamte Wand gedämmt wird, ist dieser dann auch komplett anrechenbar? Oder muss der Teil für den Neubau raus?
Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die KfW-Neubau-Förderung, für die ein EH-40 mit hohen Anforderungen an die CO₂-Emissionen erforderlich ist. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Alle anderen Arbeiten am Bestand lassen sich wie gewohnt als Sanierung fördern. Hier können Sie die BEG-WG, die BEG-EM-Förderung sowie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Das würde in diesem Fall die Fassade und die Fenster im Bestand betreffen.
Die oberste Geschossdecke gehört zum neuen Aus-/Aufbau und fällt damit in die Neubauförderung.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Gebäudeteile in diesem speziellen Fall getrennt voneinander bilanzieren dürfen.
Würde es sich im Dachgeschoss um den Ausbau bestehenden Wohnraums handeln, könnten Sie für alle Maßnahmen die BEG-EM- bzw. BEG-WG-Förderung nutzen.