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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für den Ausbau des Dachgeschosses, wenn ich diesen nicht als Neubau fördern lassen möchte?

Frage von Felix K. am 28.04.2026 

Ich habe eine Frage zur Förderfähigkeit über BEG-EM bei einem Vorhaben, bei dem durch Umbau eines bisher unbeheizten Dachraums zwei neue Wohneinheiten entstehen.

Der Sachverhalt:

Bestand: Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten, Dachgeschoss bisher unbeheizt. Geplant ist der teilweise Rückbau des bestehenden Schrägdachs und die Errichtung eines neuen Flachdachs. Dabei entstehen 2 neue Wohneinheiten. Es handelt sich somit meiner Meinung nach nicht um einen Ausbau innerhalb der bestehenden Kubatur, sondern um eine Erweiterung der Kubatur. Eine Förderung über den klimafreundlichen Neubau wird nicht in Anspruch genommen (entsprechend Fall 3 im techn. FAQ Version 6.1 1.03); angestrebt ist die Förderung über BEG-EM. Die U-Werte der neuen Bauteile (Dach, Außenwände, Fenster, Dachflächenfenster) halten die BEG-EM-Mindestanforderungen ein.

Meine Fragen

1. Welche Bauteile sind in dieser Konstellation grundsätzlich BEG-EM-förderfähig: a) energetische Maßnahmen am neuen Dach inkl. Dachflächenfenster, b) die neu entstehenden Außenwände (Holzrahmenbauweise), c) die Fenster in den neu entstehenden Außenwänden?

2. Gibt es eine BAFA-seitige Abgrenzung, ab wann eine Erweiterung der Gebäudehülle noch als förderfähige Maßnahme am Bestand und ab wann als nicht förderfähiges Neubauteil eingestuft wird?

3. Falls Teile der neuen Hülle nicht förderfähig sind: Welche Nachweise oder Kostenabgrenzungen empfehlen Sie für eine saubere Trennung im Antrag (z. B. Flächen- oder Kostenanteile bestehender vs. neuer Bauteile)?

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit dieser Abgrenzung und kann dabei weiterhelfen. Vielen Dank schon mal!

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass Sie zur Bestimmung der förderbaren Kosten dabei nur die bereits bestehenden Wohneinheiten heranziehen können. Förderbar sind grundsätzlich alle Maßnahmen an Außenbauteilen, sofern Sie die Vorgaben der BEG-EM-Richtlinie (U-Wert) erfüllen.

Für diese Maßnahmen sollten Sie jeweils eigene Aufträge vergeben, um die Kosten eindeutig abrechnen zu können. Unterstützung bekommen Sie dabei von einem Energieberater aus Ihrer Region. Wir empfehlen Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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