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Expertenrat

Muss ich die Heizungsförderung mit Einkommensbonus zurückzahlen, wenn ich nach dem Einbau der Heizung eine zweite Wohneinheit einrichte?

Frage von Ingolf N. am 28.11.2024 

Wir möchten den Heizungstausch fördern lassen. Es handelt sich um ein selbst bewohntes EFH. Der Einkommensbonus würde in Anspruch genommen. Muss die Förderung zurückgezahlt werden, wenn wir ein Jahr später das Haus zum MFH umbauen und dann im Rahmen der BAFA Einzelmaßnahmen für mehrere Wohneinheiten fördern lassen möchten? Schließlich heizt die Wärmepumpe dann mehrere Wohnungen, und der Einkommensbonus gilt nur für die Eigennutzung.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 Euro. Bei einem Zweifamilienhaus würden Ihnen die 30 Prozent noch von 22.500 Euro (Hälfte der förderbaren Kosten von 45.000 Euro) zur Verfügung stehen. Es ergibt sich eine Differenz von 1.500 Euro bei Maximalförderung. Wir gehen davon aus, dass Sie diese nicht zurückzahlen müssen, da hier die Gegebenheiten zum Datum der Antragstellung entscheidend sind. Eine verbindliche Antwort erhalten Sie nach einer individuellen Prüfung durch die KfW. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9013.


Bitte beachten Sie: Bauen Sie ein Gebäude aus oder an und entstehen allein im Aus- oder Anbau neue Wohneinheiten, ist das fördertechnisch als Neubau zu werten. Infrage kommt dafür unter Umständen nur die Neubauförderung, wobei der neue oder ausgebaute Gebäudeteil getrennt vom aktuellen zu bilanzieren ist.


Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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