Ein bestehendes Wohngebäude soll durch einen Anbau erweitert werden. Sind diese Erweiterungsmaßnahmen durch die BEG als Einzelmaßnahmen förderfähig? Kann man hier einen iSFP erstellen?
Sofern es um die Erweiterung bereits bestehender Wohnflächen geht, können Sie Fördermittel über die BEG-EM beantragen. Entsteht ausschließlich im An- oder Ausbau eine neue Wohnfläche, ist nur die Neubau-Förderung der BEG möglich. Den iSFP-Bonus erhalten Sie in diesem Fall allerdings nicht. Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn die Planung vor dem Beginn der Energieberatung bereits abgeschlossen wurde. In diesem Fall sollte eine individuelle Prüfung durch die Sachbearbeiter des BAFA erfolgen. Ansprechpartner erreichen Sie dazu über die Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite erreichen.