In einem Zweifamilienhaus soll der Keller umgebaut werden, in eine Einliegerwohnung. Kann ich diese Maßnahmen über das BAFA fördern oder die KfW? Muss ich den Umbau wegen der Grundsteuer dem Finanzamt melden?
Da allein im Keller neuer Wohnraum entsteht, ist die Förderung nur als Neubau über das KfW-Programm 297 bzw. den Programmteil "Klimafreundlicher Neubau" der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Neubau) möglich.
Hierüber erhalten Sie einen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohnung zu einem Zinssatz ab 0,01 Prozent. Voraussetzung ist das Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40. Sie müssen außerdem einen niedrigen CO2-Ausstoß erreichen (QNG-Plus Anforderungen für Treibhausgasemissionen; QNG = Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude) und auf Öl, Gas oder Biomasse bei der Beheizung verzichten. Erfüllen Sie diese Mindestanforderungen, liegt die Kredithöhe bei maximal 100.000 Euro pro Wohnung. Erhält das Gebäude bzw. der Gebäudeteil zusätzlich ein QNG-Plus oder QNG-Premium, steigt die Kreditrate auf 150.000 Euro pro Wohnung an. Förderbar sind dabei Kosten für Bau, Planung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung, die Sie bei der Kredithöhe anrechnen können.
Da sich die Änderung der Wohnfläche auf die Höhe der Grundsteuer auswirken kann, ist eine Meldung vermutlich erforderlich. Nötig ist außerdem eine Baugenehmigung für die Maßnahme. Das gilt vor allem auch dann, wenn es sich um eine Einliegerwohnung zur Vermietung handelt.
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