Wir haben ein Haus mit 2 Wohneinheiten. Im Dachgeschoss haben wir ca. 40m² als Kinderzimmer ausgebaut. Es gibt dort eine Kochecke und ein kleines Bad. Muss das demnach als separate Wohneinheit angegeben werden bei der KfW?
Um eine separate Wohneinheit handelt es sich nur bei in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmten Räumen in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für beziehungsweise bei Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Zugänge zu Küche, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche entbehrlich);. Nachlesen können Sie das in § 3u der BEG-EM-Richtlinie.
Erfüllen die Räumlichkeiten die Anforderungen aus der Richtlinie nicht, handelt es sich auch nicht um eine eigene Wohneinheit. Sie können in dem Fall die BEG-EM- und die BEG-WG-Förderung für die Sanierung in Anspruch nehmen. Nur dann, wenn allein im ausgebauten Bereich eine neue Wohneinheit entsteht, handelt es sich förderrechtlich um einen Neubau und Sie könnten nur die Neubauförderung in Anspruch nehmen.