Sind Außenrollos an Dachfenstern zur Wärmedämmung im Winter eine energetische Sanierung und damit steuerlich absetzbar?
Lassen Sie Außenrolllos an Ihren Dachfenstern nachrüsten, stehen verschiedene Förderangebote zur Wahl.
Zum einen können Sie die Handwerkerkosten absetzen, um 20 Prozent der anfallenden Lohnkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) steuerlich geltend zu machen.
Darüber hinaus bekommen Sie Fördermittel über die KfW-Programme zum Einbruchschutz (455-E 10 bis 20 % Zuschuss; 159 zinsgünstiges Darlehen). Voraussetzung ist, dass die Außenrollläden der Widerstandsklasse RC 2 der DIN EN 1627 entsprechen.
Den Steuerbonus für die Sanierung bekommen Sie nur, wenn Sie im gleichen Zuge die Dachfenster neu einbauen oder das Dach dämmen. In diesem Fall wirken die Rollläden als ergänzende Maßnahme zum sommerlichen Wärmeschutz.
Über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent sowie Darlehen mit Tilgungszuschüssen in gleicher Höhe (Darlehen ab Juli 2021) auch für den alleinigen Einbau der Außenrolllos, wenn diese dem sommerlichen Wärmeschutz dienen.
Mittel der KfW beantragen Sie vor dem Beginn der Sanierung über das KfW-Zuschussportal. Bei den Programmen für mehr Einbruchschutz ist kein Energieberater erforderlich. Diesen benötigen Sie allerdings, um die BEG-Förderung zu beantragen. Das muss vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die BAFA-Webseite erfolgen. Die Steuerboni machen Sie hingegen rückwirkend über Ihre Steuererklärung geltend. Einen Energieberater müssen Sie dazu nicht beauftragen.