Ich habe ein frei stehendes Mehrfamilienhaus, in dem drei Wohnungen vermietet sind. In zwei Wohnungen ist eine Gasetagenheizung, in einer Wohnung ein Gasofen. Alles schon über 20 Jahre alt und noch in Betrieb. Ich möchte alle Wohnungen in Zukunft mit Luft-Luftwärmepumpe umrüsten (Inverter Klimaanlage).
Meine Fragen:
Kann ich als Vermieter für die Wohnungen den BAFA-Zuschuss beantragen? Muss ich für jede Wohneinheit einen eigenen Antrag stellen? Kann die Umrüstung auch etappenweise erfolgen, z. B. eine Wohnung in diesem Jahr und die anderen zwei Wohnungen im nächsten Jahr? Wie hoch ist die BAFA-Förderung?
Auch als Vermieter können Sie die Förderung für die Wärmepumpen beantragen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent für eine zugelassene Luft-Wärmepumpe und zudem einen Heizungs-Austausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent, wenn Sie in den jeweiligen Wohnungen fortan nicht mehr mit fossilen heizen.
Die Anträge stellen Sie entweder gemeinsam oder wohnungsweise vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. Planen Sie die schrittweise Sanierung, ist Ersteres günstiger. Denn so erhalten Sie die Förderung der Wärmepumpe nach jedem Austausch. Beantragen Sie die Mittel für alle Wohnungen gemeinsam, erhalten Sie Zuschüsse erst dann, wenn alle Arbeiten umgesetzt sind. Der Vorteil dabei: Sie sichern sich die aktuellen Konditionen und beugen erneuten Änderungen in der BEG-Richtlinie vor.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Benötigen Sie hier Unterstützung, empfehlen wir Ihnen unseren Förderservice für Heizungsanlagen.
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Bitte beachten Sie: Nicht jedes Haus lässt sich effizient und energiesparend mit einer Wärmepumpe beheizen. Wir empfehlen daher, das Vorhaben zunächst mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu besprechen. Dieser begutachtet Ihr Gebäude und informiert über Kosten sowie Einsparungen.