Ich muss, bevor meine Versicherung mich rausschmeißt bei anfallenden Versicherungsschäden, die Badezimmer und Abwasserleitungen (Asbestzementrohre) erneuern/ austauschen. Es handelt sich um ein Mietobjekt und um sechs anfallende Badezimmer, die es gilt zu sanieren.
Kennen Sie hierzu öffentliche Fördermittel, ohne einen Kreditgeber in Anspruch zu nehmen? Wenn ja, können Sie mir bitte Formulare zur Beantragung zusenden?
Fördermittel für die Badsanierung in Wohngebäuden gibt es über das KfW-Programm 455-B. Hier erhalten Sie Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der Kosten, wenn Sie Bäder barrierefrei sanieren. Die Kosten der Leitungen sind dabei in der Regel als Umfeldmaßnahme mit anrechenbar.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung der Badsanierung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Ohne eine solche Sanierung sind uns aktuell leider keine infrage kommenden Fördermittel bekannt. Handelt es sich um Asbestrohre und der Austausch ist zwingend nötig, können Sie die Kosten in der Regel als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Nötig ist dazu jedoch die Bestätigung eines Sachverständigen.
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