Welche Förderungen gibt es für die Sanierung einer Eingangstür zur Eigentumswohnung in einem Hochhaus? Die bestehende Tür ist aus 1966.
Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem Programm bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent, den Sie vor Maßnahmenbeginn mit einem Energieberater beantragen müssen.
Alternativ können Sie auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Mit diesem können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten, verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren, steuerlich geltend machen. Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen die neue Wohnungstür aber von einem Fachhandwerker einbauen lassen.
In beiden Fällen ist ein U-Wert von 1,3 W/m²K Voraussetzung für die Förderung der Wohnungstür. Erreichen Sie diesen nicht oder ist das Treppenhaus beheizt, können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen. Mit diesem haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten von der Steuer abzusetzen. Damit das funktioniert, müssen Sie die Maßnahme an einer selbst genutzten Immobilie von einem Fachhandwerker durchführen lassen.