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Expertenrat

Wann gibt es Fördermittel für eine neue Dusche?

Frage von Brigitte H. am 01.02.2017 

Wir haben ein Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1962 in dem das Duschbad erneuert werden muss. Es hat eine Größe von 1,52 x 3,50 Meter und soll mit einer begehbaren Dusche, einem WC und einem neuen Waschbecken ausgestattet werden. Gibt es dafür Zuschüsse? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Sanierung zum barrierefreien Bad wird von der KfW mit Zusüssen in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten oder einem zinsgünstigen Darlehen gefördert. Der Antrag für die Zuschuss-Variante über das Programm 455 "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss" muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen an die KfW gestellt werden. Der Kredit, den es über das Programm 159 "Altersgerecht Umbauen – Kredit" gibt, muss ebenfalls vor Beginn der Maßnahme, jedoch bei Ihrer Hausbank gestellt werden.

Voraussetzung für die Förderung der Dusche ist, dass diese bodengleich ausgeführt und mit einem rutschfesten oder rutschhemmenden Boden versehen sein muss. Gefördert wird dabei auch die Installation von Duschsitzen.

Waschtische werden gefördert, wenn sie mindesten 0,48 Meter tief sind. Außerdem muss ein ausreichend großer Kniefreiraum zum Sitzen berücksichtigt werden.

Eine Förderung für WCs sowie Rückenstützen und Haltegriffe gibt es, wenn Toiletten in einer für den Nutzer günstigen Höhe oder mit verstellbarer Höhe installiert werden.

Darüber hinaus werden für die Höhe der Förderung auch Nebenkosten angerechnet. Diese entstehen zum Beispiel durch:

  • rutschhemmende Fliesen
  • bedienfreundliche Armaturen und Einhebelmischer
  • Spiegel, die sich im Sitzen und im Stehen nutzen lassen
  • notwendige Stütz- und Haltegriffe sowie Vorkehrungen zur späteren Montage
  • mechanische Be- und Entlüftungseinrichtungen
  • anfallende Maler-, Putz- und Fliesenarbeiten
  • erforderliche Abbrucharbeiten

Wichtig zu wissen ist, dass Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anpassung der Raumgröße nur dann gefördert werden, wenn der Sanitärraum nach der Sanierung eine Größe von mindestens 1,80 x 2,20 Meter hat. Darüber hinaus sind spezielle Abstands- und Freiflächen einzuhalten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Rubrik "Barrierefreies Bad". 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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