Es wurde 2024 bereits ein BAFA-Antrag ausgestellt, in dem alle möglichen Maßnahmen angekreuzt wurden. Nun soll für dieses Jahr ein weiterer Antrag ausgestellt werden, geht das? Immerhin liegt ja schon für jede Maßnahme ein Antrag vor. Die Bauarbeiten haben noch nicht begonnen.
Sie können einen neuen BAFA-Antrag stellen. Wichtig ist aber, dass es dabei nicht um identische Maßnahmen geht. Beantragen Sie etwa Fördermittel für die Dämmung der Fassade an verschiedenen Seiten des Hauses, ist das problemlos möglich.
Aber: Stornieren Sie den Antrag zunächst, gilt eine Sperrfrist von sechs Monaten, bevor Sie den Antrag erneut stellen können. Damit das funktioniert, dürfen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung mit den Arbeiten noch nicht begonnen haben.
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