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Expertenrat

Genügt es für die Förderung, wenn ich die Maßnahme mit der ersten Abschlagszahlung vollständig beglichen wurde?

Frage von Joachim F. am 10.09.2025 

Ich habe die Sanitärinstallation in unserem Haus saniert und dabei wurde die Dämmung der Heizungsleitung und Warmwasserleitungen entsprechend durchgeführt. Jetzt habe ich eine Abschlagsrechnung ohne Hinweis auf die Maßnahmen bereits bezahlt, die diese Arbeiten abdecken.

In einer Endabrechnung sind die Einzelmaßnahmen aufgeführt und beschrieben, mit dem Hinweis, dass der Rechnungsbetrag bereits mit der Abschlagszahlung beglichen ist. Reicht das als Nachweis für die BAFA-Förderung aus? Der Antrag zur Förderung wurde bei der BAFA natürlich gestellt und auch genehmigt, bevor die Maßnahme begonnen wurde.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Als Nachweis für die Zahlung benötigen Sie unter Umständen einen Kontoauszug. Rechnungen müssen darüber hinaus Ihren Namen, die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung, den Durchführungszeitraum sowie die Adresse des Gebäudes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Wie in Ihrer Frage beschrieben, sollten diese Punkte erfüllt sein. Wir gehen also davon aus, dass hier keine Probleme bestehen. Wichtig ist aber, dass ein Energie-Effizienz-Experte die Durchführung der Maßnahme mit einem Technischen Projektnachweis (TPN) bestätigt. Das gilt nicht für die Förderung der Heizungsoptimierung oder die Förderung der Heizung.

Sind Sie unsicher, empfehlen wir die Rückfrage bei Ihrem Fördergeber. Die Experten des BAFA erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 / 908-1625.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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