Wir haben im Juli 2022 sowohl bei der KfW einen Antrag BEG Wohngebäude - Zuschuss (461) für die energetische Sanierung eines EFH als auch im August 2022 einen Antrag bei der BAFA auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen als Einzelmaßnahme gestellt (Austausch Ölheizung auf Biomasse). Beides ist bewilligt worden. Sind diese beiden Förderungen mit der aktualisierten BEG Richtlinie parallel nutzbar?
Zum Antragszeitpunkt galten die BEG-EM-Richtlinie vom 16. September 2021 und die BEG-WG-Richtlinie vom 07. Dezember 2021. In beiden war eine Kombination nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Wichtig ist jedoch, dass Sie eine direkte Doppelförderung vermeiden. Das heißt: Sie müssen alle Kosten eindeutig einem Förderprogramm zuweisen. Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu Ihrem Fördergeber. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800/539 9002 (KfW) bzw. 06196/908-1625 (BAFA).