Ich habe ein Zweifamilienhaus mit zwei Eigentümern. Eigentümer 1 will die Förderung über die KfW beantragen. Eigentümer 2 will die Förderung über die BAFA beantragen. Meine Frage: Muss ich da zwei Anträge stellen?
Grundsätzlich kann jeder Eigentümer unabhängig vom anderen zwischen Zuschuss- und Darlehensförderung wählen. Entscheiden sich beide für einen unterschiedlichen Förderweg, gehen wir davon aus, dass Sie auch zwei Förderanträge stellen müssen. Wichtig zu wissen ist, dass sich die förderbaren Kosten dadurch nicht erhöhen. Außerdem müssen alle anrechenbaren Kosten klar zuordenbar sein. Ausgaben für ein und dieselbe Maßnahme dürfen nicht doppelt gefördert werden.