Ich habe für 2023 einen BAFA-Zuschuss für die Erneuerung meiner Heizung und für einen Energieberater bekommen.
Für 2024 wollte ich nun eine andere Sanierungsmaßnahme (Dämmung der Wände) für das gleiche Haus steuerlich als Sanierungsmaßnahme absetzen (verteilt über drei Jahre). Dieses wurde vom Finanzamt nicht anerkannt. Was ist nun richtig?
Sofern es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt, ist eine Kombination problemlos möglich. Wichtig ist, dass Sie Kosten strikt teilen und keine bereits beim BAFA angegebenen Ausgaben bei der steuerlichen Förderung erneut angeben. Zudem benötigen Sie eine ausgefüllte Musterbescheinigung des Fachhandwerkers als Nachweis für die Einhaltung der technischen Vorgaben.
Nachlesen können Sie das unter Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. Bereits in der 2023 gültigen Version stand da: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach den §§ 35a und 35c des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen. Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen oder bestätigen, dass kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt wurde. Bei Durchführung mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen kann jedoch eine Förderung nach dieser Richtlinie für einzelne Maßnahmen mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung für einzelne andere Maßnahmen kombiniert werden."