Hier geht es um eine Sanierung der Balkone. Die Alten müssten abgefräst werden und mit einem Ständerwerk neu ersetzt werden, um keine Wärmebrücken mit Feuchteschäden mehr zu haben. Es handelt sich hier um ein 16 Parteien-Haus mit 8 Stockwerken in 58507 Lüdenscheid. Greift hier das KFW Programm 152 oder gibt es hierfür andere Fördermittel?
Die KfW fördert die Sanierung von Balkonen im Mehrfamilienhaus mit verschiedenen Programmen. Einen günstigen Kredit mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 Prozent bekommen Sie dabei über das Programm 152. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie im gleichen Zuge auch die Fassade dämmen. Ist das der Fall, können Sie den Abbruch und die Neuerrichtung der Balkone bei den förderbaren Kosten anrechnen. Unabhängig von der Fassadendämmung können Sie die Darlehen aus dem Programm 152 auch zur Förderung neuer Fenster und Fenstertüren nutzen.
Eine Alternative stellt das Programm 159 dar. Über dieses bekommen Sie einen zinsgünstigen Kredit (Achtung: ohne Tilgungszuschuss) für die Errichtung barrierefrei zugänglicher Balkone. Auch hier gibt es einige Voraussetzungen:
Die Fördermittel sind in beiden Fällen vor dem Beginn der Sanierung über eine Bank zu beantragen. Für Mittel aus dem Programm 152 benötigen Sie dazu außerdem die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Expertenliste.
Weitere Informationen geben wir im Beitrag "Förderung der KfW für die Balkonsanierung"