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Expertenrat

Wie beantrage ich Fördermittel für ein barrierefreies Bad?

Frage von Karin L. am 10.01.2023 

Wie kann ich eine Förderung für barrierefreies Bad beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Sie bei Bedarf miteinander kombinieren können (Wichtig: Kosten auf die Programme aufteilen, um Doppelförderung zu verhindern). So können Sie den Pflegezuschuss in Höhe von 4.000 Euro beantragen, wenn ein (neuer) Pflegegrad vorliegt. Um diese Möglichkeit zu nutzen, wenden Sie sich vor dem Beginn der Sanierung an Ihre Pflegekasse.

Ohne Pflegegrad bekommen Sie Zuschüsse oder Darlehen von der KfW. Zuschüsse (KfW-Programm 455-B) beantragen Sie online über das KfW-Zuschussportal. Darlehen (KfW-Programm 159) erhalten Sie von einem Finanzierungspartner vor Ort. Auch hier erfolgt die Beantragung vor dem Beginn der Sanierung. Aktuell stehen die KfW-Zuschüsse noch nicht zur Verfügung, weshalb Sie mit der Antragstellung noch etwas warten müssen. Wir informieren auf der Seite "Förderung für barrierefreie Badsanierung - Zuschuss oder Kredit" und in unserem Newsletter darüber, wenn die Mittel aufgefüllt und verfügbar sind.

Eine Alternative stellt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen dar. Nutzen Sie diesen, können Sie Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Ihre Einkommensteuerlast sinkt auf diese Weise um bis zu 1.200 Euro im Jahr. Wie Sie den Bonus für sich nutzen und welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen"

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Badsanierung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Badsanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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