Kann die bloße Beantragung von Fördergeldern (Prüfung der Angebote auf Förderfähigkeit, Erstellung TPB, Prüfung der Rechnungen, Erstellung TPN) als Fachplanung abgerechnet und gefördert werden? Wie verhält es sich dann mit den Pflichtaufgaben des EEE laut Förderrichtlinie? Muss er dann trotzdem Lüftungskonzept, Wärmebrücken etc. erstellen oder prüfen?
Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei nötig, um den technischen Projektnachweis auszustellen. Welche Arbeiten im Einzelnen erforderlich sind, hängt dabei von der geförderten Maßnahme ab. Einen Überblick gibt die TMA zur BEG-EM-Richtlinie im Punkt 5.