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Expertenrat

Wer darf Förderanträge stellen, wenn das Gebäude mehrere Eigentümer hat?

Frage von Werner S. am 12.04.2023 

Bei dem BAFA-Antrag für eine neue Heizung + Solarthermie kann nur eine Person eingetragen werden. Da meine Frau und ihr unverheirateter Bruder je zur Hälfte das elterliche Haus überschrieben bekommen haben, möchte ich gern wissen, was beim Antrag eingetragen werden muss. Schließlich kann ja auch jeder der beiden in der Einkommenssteuererklärung je zur Hälfte die Handwerkerkosten angeben. Könnten Sie mir bitte diesbezüglich eine Antwort zukommen lassen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall kann jeder Eigentümer Anträge für die Förderung der Sanierung stellen. Wichtig ist, dass Sie die Obergrenze der förderbaren Summe der anrechenbaren Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr nicht überschreiten. Lassen Sie sich außerdem eine Vollmacht bzw. eine Sanierungserlaubnis vom jeweils anderen Eigentümer geben.

Handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, sind Fördermittel für die Sanierung von Gemeinschaftseigentum von der WEG zu beantragen. Für Arbeiten am Sondereigentum kann jeder Eigentümer selbst Fördermittel beantragen. Auch hier gilt: Die maximale Höhe der anrechenbaren Kosten darf nicht überschritten werden.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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