Die Heizungserneuerung ist abgeschlossen. Wer beantragt die Auszahlung des KfW-Zuschusses? Frist ist laut E-Berater abgelaufen. Somit wurde nur Teilbetrag ausbezahlt. Wer ist verantwortlich? Jetzt steht noch die Zahlung für den Energieberater aus.
In vielen Fällen ist es möglich, vor Ablauf der Frist bzw. des Bewilligungszeitraums eine Verlängerung zu beantragen. Wer dafür und für den Nachweis der Kosten verantwortlich ist, hängt vom Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Energieberater ab. Ohne diesen zu kennen, können wir Ihnen aus der Ferne leider keine rechtlich verbindliche Antwort geben.
Da es um hohe Kosten und Fördermittel geht, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Fachanwalt für Vertrags- oder Baurecht. Der Experte prüft den Fall und gibt dann eine fundierte Auskunft darüber, wie es rechtlich steht.