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Expertenrat

Gilt die Grenze förderbarer Kosten bereits bei der Antragstellung?

Frage von Markus O. am 02.08.2022 

Ich werde dieses Jahr das Dach sanieren. Die Kosten belaufen sich auf 45 T€. Der Energieberater wird den entsprechenden BAFA-Antrag vor dem 15.08. einreichen. Nächstes Jahr würde ich gerne die alte Gasheizung durch eine Pelletheizung austauschen. Hierfür schätze ich die Kosten auf 30 T€. Wenn ich hier selbst einen Antrag auf BAFA-Förderung vor dem 15.08. stelle, sichere ich mir dann auch die aktuell günstigen Förderbedingungen, obwohl ich mit beiden Anträgen dann auf über 60 T€ für dasselbe Objekt komme? Die Durchführung der beiden Maßnahmen wird dann in zwei unterschiedlichen Kalenderjahren erfolgen, wodurch jeweils unter 60 T€ bleibe.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach der Änderung der BEG-Förderung ist in der Zeit vom 28. Juli 2022 bis zum 14. August 2022 nur ein Antrag pro Person erlaubt. Auch wenn es möglich ist, Anträge für ein Objekt von mehreren Personen zu stellen, ändern sich die förderbaren Kosten nicht. Diese liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Haben Sie Kosten von mehr als 60.000 Euro, ist auch der Antrag dazu im nächsten Kalenderjahr zu stellen, um den vollen Rahmen auszureizen.

Durch die Änderung der Förderung ist zu überlegen, welche Variante aktuell günstiger ist. Für dieses Jahr bleiben noch etwa 15.000 Euro, für die Sie eine Förderung der Pelletheizung in Höhe von 35 Prozent bekommen würden (5.250 Euro). Beantragen Sie die Heizungsförderung im kommenden Jahr, erhalten Sie 10 bis 20 Prozent Förderung auf die vollen 30.000 Euro (3.000 bis 6.000 Euro). Von der höheren Förderung profitieren Sie dabei durch den Gasheizungs-Austausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent, wenn Ihre Gasheizung bereits älter als 20 Jahre ist.

Bekommen Sie den Gasheizungs-Austausch-Bonus nicht, können Sie auch den Steuerbonus für die Sanierung für den Heizungstausch nutzen und 20 Prozent der Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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