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Expertenrat

Bekomme ich einen Klimabonus, wenn meine Heizung nicht von der Austauschpflicht betroffen ist?

Frage von Britta Z. am 28.04.2023 

Ich habe eine Niedertemperaturheizung, die älter als 30 Jahre ist. Werde ich, da keine Austauschpflicht besteht, die Heizung aber älter als 30 Jahre ist, nach der geplanten Regelung also bei Umrüstung auf eine Wärmepumpe keinen Klimabonus erhalten? Sollen Wärmepumpen auch dann gefördert werden, wenn eine bestehende Gasheizung sie bivalent unterstützt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach aktuellem Konzept gibt es den Klimabonus für Kohleöfen, Öl- und Gas-Konstant-Temperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind. Ihre Heizung ist zwar alt genug, als Niedertemperaturheizung aller Voraussicht nach aber nicht betroffen. Sie bekommen daher die aktuell verfügbare Förderung bzw. die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent ab 2024.

Aktuell erhalten Sie die Förderung der Wärmepumpe auch dann, wenn diese eine bestehende Gasheizung ergänzt. Wichtig ist nur, dass es sich um einen separaten Wärmeerzeuger handelt (keine Kombiheizung).

Wichtig zu wissen: Aktuell handelt es sich bei der geplanten Reform um ein Förderkonzept. Bis die Regelungen amtlich sind, kann es daher auch noch zu Änderungen kommen. Eine verbindliche Auskunft über zukünftige Fördervorgaben und -möglichkeiten ist aus diesem Grund aktuell leider nicht möglich.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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