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Expertenrat

Kann ich die TPB-ID nachreichen, wenn diese zum Antragszeitpunkt noch nicht vorlag?

Frage von Wolfgang N. am 29.07.2022 

Ich habe vor Kurzem einen iSFP erstellen lassen und möchte den darin vorgesehenen Heizungstausch öl => Wärmepumpe durchführen und fördern lassen. Im Zuge der kurzfristig erfolgten Förderungsumstellung habe ich am 27.7.2022 noch eine Förderung für die WP beantragt, allerdings hatte ich da noch keine TPB-ID, die ich für den iSFP-Bonus brauche.

Ich werde wohl in Kürze eine von einem Energieberater bekommen. Gibt es für mich eine Möglichkeit, die meinem Antrag noch nachzureichen (ohne, dass sich das Antragsdatum ändert, das ist mir wichtig, da ich noch eine zweite Maßnahme bis 14.8.2022 beantragen will)?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall müssten Sie vermutlich einen Änderungsantrag stellen. Ob das BAFA die Änderung nach der BEG-Reform akzeptiert, erfahren Sie von den Sachbearbeitern des Fördergebers. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

Alternativ können Sie den Antrag zurückziehen und für beide Maßnahmen gemeinsam neu stellen. Um den iSFP-Bonus gewährt zu können, ist allerdings eine schrittweise Sanierung der Maßnahmen aus Ihrem Sanierungsfahrplan nötig.

Möglich ist es außerdem, die BEG-Förderung für Wärmepumpe und iSFP-Bonus neu zu beantragen und für die zweite Maßnahme den Steuerbonus für die Sanierung zu beantragen. Über diesen können Sie nachträglich 20 Prozent der anfallenden Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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