Ich möchte gerne wissen, ob man als Grundstücksgesellschaft (GBR) mit Sitz in Frankreich eine Förderung von der BAFA oder andere zum Fenstertausch in eine Altbauwohnung in Berlin erhalten kann?
In der BEG-EM-Richtlinie heißt es unter Punkt 7: "Gefördert werden ausschließlich Investitionsvorhaben, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden."
Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, sollten Sie die Förderung auch als Firma aus dem Ausland beantragen können. Denn weiter heißt es unter Punkt 6.1 der Richtlinie: "Antragsberechtigt sind alle Investoren [...] von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden."
Einschränkungen in Bezug auf die Herkunft ergeben sich dabei nicht.
Eine rechtssichere Auskunft bekommen Sie von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
Übrigens: Wie Sie die Förderung für neue Fenster richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.