Ich habe einen Kunden, der ein Doppelhaus baut, das er dann an zwei Parteien vermietet. Allerdings gibt es für die beiden Doppelhaushälften nur eine Hausnummer (also nicht a & b!). Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich in diesem Fall einfach das Gebäude als Ganzes betrachte und bei der Förderung 2 Wohneinheiten angebe und dann aber den Energieausweis pro Doppelhaushälfte ausstelle?
Wir gehen davon aus, dass die Gebäudeteile in beiden Fällen einzeln zu betrachten sind. Das heißt, dass es sich bei jeder Doppelhaushälfte um ein einzelnes Gebäude mit einer Wohneinheit handelt. Dafür sprechen die Erklärungen in Teil 20 der Auslegungsfragen zur ehemaligen Energieeinsparverordnung.
Hier heißt es, dass Doppelhaushälften auch bei gemeinsam genutzten Heizungsanlagen nicht baugleich sind und später auch einen unterschiedlichen Modernisierungsstand haben können. Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie von den Experten der KfW (Rufnummer 0800/539-9007), die den Förderantrag letztlich prüfen und im besten Falle auch freigeben.