Meine Frage bezieht sich auf das BEG-EM-Programm. Wann darf mit der Durchführungsmaßnahme begonnen werden? Der Antrag ist bereits gestellt. Aber wir haben seit 6 Wochen keine Rückmeldung von der BAFA erhalten. Das durchführende Unternehmen kann nicht länger warten und zieht sich sonst zurück. Dürfen wir mit dem "Bau" beginnen und haben dann "nur" das Risiko, dass der Antrag abgelehnt wird? Oder ist der "Baubeginn" auch bereits förderschädlich?
Ja, durch die langen Bearbeitungszeiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dürfen Sie nach Antragstellung auf eigenes Risiko mit der Durchführung beginnen. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Antrag vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt haben.
Das Vorgehen ist nicht förderschädlich, birgt aber das Risiko, dass Sie durch eine technisch begründete Ablehnung keine Förderung erhalten. Nachlesen können Sie das im aktuellen Merkblatt zur Beantragung der BEG-Förderung.
Ganz lieben dank für Ihre Antwort!