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Expertenrat

Wie hoch ist die Förderung für eine Sanierung, wenn ich jedes Jahr einen Förderantrag stelle?

Frage von Michael F. am 28.08.2025 

Mich beschäftigt seit längerem eine Frage zu den BEG Einzelmaßnahmen in Bezug auf die Höhe der Förderung, und ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann. Geplantes Setting: Eine Wohneinheit, ISFP durch Energieberater. Laut meinen Erkenntnissen ergibt das eine förderfähige Summe pro Kalenderjahr in Höhe von 60.000 € (Heizungstausch mal außen vor, es geht also wirklich um BEG EM).

Hier ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung der Frage:

Maßnahme 1 kostet 60.000 €, davon erhalte ich 20 % Förderung, also 12.000 €.
Maßnahme 2 kostet 60.000 €, davon erhalte ich 20 % Förderung, also 12.000 €.
Maßnahme 3 kostet 60.000 €, davon erhalte ich 20 % Förderung, also 12.000 €.
Maßnahme 4 kostet 60.000 €, davon erhalte ich 20 % Förderung, also 12.000 €.
Maßnahme 5 kostet 60.000 €, davon erhalte ich 20 % Förderung, also 12.000 €.

Es geht also um die Kombination verschiedener, voneinander unabhängiger Maßnahmen.

Wie ist es nun? Ist es so, dass ich pro Kalenderjahr für die gesamten Maßnahmen insgesamt nur 12.000 € Förderung bekomme, oder bekomme ich die 12.000 € Förderung tatsächlich pro Maßnahme, sodass ich die 60.000 € förderfähigen Kosten komplett als Förderung bekomme?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach der aktuellen Richtlinie können Sie jedes Jahr Förderanträge mit Kosten in Höhe von 60.000 Euro stellen, wenn die entsprechende Maßnahme Teil des iSFP ist. Sie bekommen dann pro Maßnahme maximal 12.000 Euro Förderung - insgesamt, wenn Sie die Sanierung über mehrere Jahre strecken, dann also 60.000 Euro entsprechend Ihrem Beispiel.

Wichtig dabei ist nur, wann Sie die Anträge stellen. Wann die Maßnahme abgeschlossen wird, spielt keine Rolle. Das heißt: Sie können auch dann erneut Fördermittel für eine Maßnahme beantragen, wenn die vorherige bzw. die vorherigen noch laufen. Achten Sie aber darauf, die Kosten eindeutig den verschiedenen Anträgen zuzuordnen, um eine Doppelförderung zu vermeiden.

Das gilt nicht für die Heizungsförderung. Hier steht das Budget nur einmal zur Verfügung, auch wenn Sie mehrere Anträge stellen können, um dieses auszureizen.

Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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