Ich plane eine Kernsanierung einer Doppelhaushälfte zu einem EH 70 Standard. Hierfür ist laut Energieberater unter anderem ein neuer Aufbau des Fußbodens mit einem U-Wert von max. 0,2 W/m²K erforderlich. Nun würde ich gerne wie folgt vorgehen:
Nutzung des KfW 261 Programms. Zudem Beantragung von BEG EM (Heizungswechsel inklusive Nachrüstung einer Fußbodenheizung).
Nun zu meiner Frage:
Ist es über diese Kombination möglich, den kompletten neuen Fußbodenaufbau inkl. Fußbodenheizung über die BEG EM (und den höheren Fördersatz) abzurechnen, obwohl laut Berechnung des Energieberaters der neue Fußbodenaufbau auch für die Erreichung des EH 70 Standards erforderlich wäre?
In aller Regel ist es möglich, die BEG-WG-Förderung (KfW-Programm 261) mit der BEG-EM-Förderung (BAFA) zu kombinieren. Wichtig ist, dass Sie Kosten für ein und dieselbe Maßnahme nicht doppelt abrechnen. Das ist möglich, indem Sie die Förderanträge genau formulieren und Aufträge separat vergeben, sodass sich Rechnungen eindeutig einem der beiden Programme zuordnen lassen. Andernfalls käme es zu einer Doppelförderung, die nicht erlaubt ist.
Wichtig zu wissen: Nutzen Sie für den Heizungstausch die BEG-EM-Förderung, erreichen Sie die EE-Klasse bei der BEG-WG-Förderung nicht mehr. Denn auch das würde einer Doppelförderung entsprechen.
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