Ich habe eine Frage zu einer Förderung der BAFA und KFW. Ich habe im Juli 2023 die Förderung Sanierung zum Effizienzhaus (KFW261 zum EH85) beantragt. Kurz darauf habe ich bei der BAFA die damalige Heizungsförderung beantragt. Dies war Ende August 2023 und beinhaltet den Ausbau der Gasheizung und Einbau einer Wärmepumpe.
Beide Förderanträge wurden bewilligt. Im Februar 2024 habe ich mit der DG Sanierung begonnen (Abriss des Dachs samt Giebel, Dämmung Außenwand DG, Aufbau und Dämmung Dach, neue Fenster in DG). Während des Innenausbaus kamen auch die Fußbodenheizung und die Wärmepumpe rein (April/Mai 2024).
Der KfW wurden nach Abschluss im August 2024 die förderfähigen Kosten für die Außenwand, das Dach etc. zugeordnet. Die BAFA beruft sich jetzt auf den Punkt Kombinations- und Kumulierungsverbot und zahlt keine Bezuschussung. Ich hätte die Sanierungsmaßnahmen baulich und zeitlich trennen müssen.
Ist dem wirklich so? Selbst wenn ich dem KFW Programm 261 ganz andere Sanierungsmaßnahmen und Kosten zuordne, also keine Kosten doppelt habe und auch keinen EE-Bonus angemeldet habe? Hätte ich wirklich zwei Mal einen Rohbau aufmachen müssen und beides getrennt starten und abschließen müssen?
Ich hätte mich hier gerne nochmal rückversichert. Zumal mit Wechsel der Heizungsförderung von BAFA zur KFW die Kombination ab 2024 erlaubt war und dies auch teilweise vor meinem Antrag so war. Es ist doch Wahnsinn, eine Heizungsanlage + Fußbodenheizung zeitlich und baulich von der Sanierung trennen zu müssen. Können sie mir weiterhelfen? Ist die Förderung BAFA und KFW261 nicht möglich?
Relevant sind hier immer die Richtlinien, die zum Antragszeitpunkt galten. In Ihrem Fall handelt es sich dabei um die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 9. Dezember 2022 sowie die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), ebenfalls vom 9. Dezember 2022.
In der BEG-EM-Richtlinie heißt es unter Punkt 8.6: "Eine Kombination mit der BEG WG oder BEG NWG ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich". Analog heißt es in Punkt 8.6 der BEG-WG-Richtlinie: "Eine Kombination mit der BEG EM ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und
Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich.".
Diese Einschränkung wurde erst zum 01.01.2024 aufgehoben. Damit gelten die strengen Vorgaben in Ihrem Fall leider und Sie bekommen die Förderung nur, wenn Sie die bauliche und zeitliche Trennung einhalten – auch wenn das aus Perspektive des Bauablaufs wenig sinnvoll erscheint.