Kann ich im selben Jahr Förderung der BAFA für energetische Sanierung "Fenstertausch" in selbstbewohntem Einfamilienhaus (älter als 10 Jahre) mit Kosten von ca. 32.000 Euro und parallel dazu für Tausch der Haustüre mit verbessertem Wärmeschutz (energetische Maßnahme) mit Kosten von ca. 8.000 Euro im selben Jahr die Steuerermäßigung des § 35c EStG in Anspruch nehmen?
Ja, bei unterschiedlichen Maßnahmen dürfen Sie die Förderangebote kombinieren.
Nachlesen können Sie das in Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen. Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen oder bestätigen, dass kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt wurde. Bei Durchführung mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen kann jedoch eine Förderung nach dieser Förderrichtlinie für einzelne Maßnahmen mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung für einzelne andere Maßnahmen kombiniert werden."
Wichtig ist, dass Sie Aufträge und Rechnungen strikt trennen, um eine untersagte Doppelförderung zu vermeiden.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.