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Expertenrat

Kann ich BEG und Steuerbonus in einem Jahr für unterschiedliche Maßnahmen in Anspruch nehmen?

Frage von Christoph G. am 11.02.2026 

Kann ich im selben Jahr Förderung der BAFA für energetische Sanierung "Fenstertausch" in selbstbewohntem Einfamilienhaus (älter als 10 Jahre) mit Kosten von ca. 32.000 Euro und parallel dazu für Tausch der Haustüre mit verbessertem Wärmeschutz (energetische Maßnahme) mit Kosten von ca. 8.000 Euro im selben Jahr die Steuerermäßigung des § 35c EStG in Anspruch nehmen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, bei unterschiedlichen Maßnahmen dürfen Sie die Förderangebote kombinieren.

Nachlesen können Sie das in Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen. Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen oder bestätigen, dass kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt wurde. Bei Durchführung mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen kann jedoch eine Förderung nach dieser Förderrichtlinie für einzelne Maßnahmen mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung für einzelne andere Maßnahmen kombiniert werden."

Wichtig ist, dass Sie Aufträge und Rechnungen strikt trennen, um eine untersagte Doppelförderung zu vermeiden.

Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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