Ich plane eine Dachsanierung (Asbest, Aufsparrendämmung) und einen Heizungsaustausch (Ölheizung gegen Pellet). Wenn die Dachsanierung 120.000 € und der Heizungsaustausch 40.000 € kosten und mit 20 % bzw. 45 % gefördert wird, laufe ich dann in die Höchstbeträge rein? Beim Umbau entstehen zwei Wohneinheiten. Lässt sich dadurch der Förderhöchstbetrag erhöhen?
Die förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Bei zwei Wohneinheiten betragen die maximal anrechenbaren Kosten dabei 120.000 Euro pro Kalenderjahr. Sind die Kosten wie geschildert höher, können Sie die Anträge auf zwei Jahre verteilen. Das funktioniert nach aktuellem Stand auch dann, wenn die erste Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist.
Sanieren Sie in einzelnen Schritten (nicht in einem Zug), können Sie außerdem den iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent nutzen, mit dem Sie 25 % bzw. 50 % Förderung erhalten. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie sich einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Der Bund fördert die zugehörige Energieberatung mit 80 Prozent.
Eine Alternative stellt die Kombination mit dem Steuerbonus für die Sanierung dar. Hierbei könne Sie die BEG-Förderung für die Heizung nutzen und 20 Prozent der Kosten der Dachsanierung verteilt über einen Zeitraum von 3 Jahren steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert und worauf dabei zu achten ist, erklären wir im Beitrag zum Steuerbonus für die Sanierung.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe eine Anschlussfrage dazu. Wenn meine Kosten für Heizungsaustausch und Dachdämmung die Förderhöchstbeträge überschreiten, bekomme ich dann wenigstens die Förderung für den Teil, der noch in den Höchstbetrag fällt? Im Beispiel würde ich die Förderung für die Heizung komplett (40.000) und für den Restbetrag von 80.000€ für die Dachdämmung geltend machen wollen. Geht das?
Ja, die förderfähigen Kosten können Sie komplett ausreizen, auch wenn die Kosten höher ausfallen. In diesem Fall geht allerdings ein Teil der Förderung verloren.