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Expertenrat

Wir haben Heizung und Dämmung in einem Förderantrag. Bekämen wir bei getrennter Beantragung höhere Fördermittel?

Frage von Thorsten  S. am 26.06.2022 

Wir wollen in naher Zukunft einen Umbau tätigen. Neue Fenster, Fassadendämmung und eine Wärmepumpe zum Austausch der Ölheizung soll erfolgen als Einzelmaßnahmen-Zuschuss. Wir haben jetzt unseren BAFA-Zuschuss-Bescheid erhalten. Hier hat unser Energieberater alle Kosten in einen Antrag gestellt, sodass meines Erachtens der Zuschuss zu gering ist, da nur die 60 000 (Maximal Betrag der Kosten) diesen Antrag greifen.

Hätte man nicht einen Antrag für die Gebäudehülle und einen extra Antrag für die Heizung mit jeweils 60 000 Kosten stellen müssen? Kann man die Heizung aus dem jetzigen Antrag später einfach nicht einreichen (also quasi außen vor lassen) mit 0 Euro und jetzt für die Heizung noch mal einen gesonderten neuen Antrag bei der BAFA stellen? Sollte man lieber Widerspruch bei der BAFA einlegen, dass die Heizung raus soll aus dem jetzigen bewilligten Antrag und diese Heizung gesondert neu beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Grenze von 60.000 Euro gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Möchten Sie beide Maßnahmen in diesem Jahr umsetzen lassen, ändert sich daher auch durch einen neuen Antrag nichts. Kosten in Höhe von maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit könnten Sie im Rahmen der BEG-EM-Förderung nur dann geltend machen, wenn Sie den bestehenden Antrag ändern und im kommenden Jahr einen neuen stellen.

Eine zweite Alternative bietet der Steuerbonus für die Sanierung. Nutzen Sie für die Heizung die BEG-Mittel, können Sie für Dämmarbeiten den Steuerbonus nach § 35 C EStG in Anspruch nehmen. Damit haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der anfallenden Kosten verteilt über einen Zeitraum von 3 Jahren steuerlich geltend zu machen. Um hier von der vollen Förderung zu profitieren, muss ihre Einkommensteuerlast allerdings hoch genug sein.

Einen Monat nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie den Antrag korrigieren. Nutzen Sie das, bekommen Sie die Möglichkeit, die Förderung für Heizung oder Dämmung im kommenden Jahr erneut zu betragen oder die Förderung für die Dämmung über den Steuerbonus für die Sanierung zu beantragen.

Wir empfehlen, das Vorhaben mit den Experten des BAFA abzustimmen, um keine Gelder zu verlieren. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196/908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Vergleichsangebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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