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Expertenrat

Nach der Sanierung sollen zwei Wohneinheiten im Haus entstehen. Was ist im Förderantrag anzugeben?

Frage von Fabian N. am 29.09.2022 

Wir haben vor Kurzem ein 300 qm großes Einfamilienhaus mit 20 Jahre alter Gasheizung und Heizkörpern gekauft, welches wir mit einer Fußbodenheizung und einer Wärmepumpe jetzt sanieren möchten. Zudem möchten wir gerne eine 80 qm große Einliegerwohnung von den 300 qm abtrennen. Die Planungen hierfür laufen bereits.

Für den Förderantrag bei der BAFA für die Wärmepumpe wissen wir jetzt leider nicht, ob wir dort schon 2 Wohneinheiten definieren dürfen und was überhaupt die Voraussetzungen für eine zweite Wohneinheit sind (Stromzähler, Wasserzähler, Grundbucheintrag, ...)? Wir wissen bisher nur, dass wir einen separaten Wohnungseingang sowie ein Bad und Küche benötigen.

Können Sie uns hier weiterhelfen? Unser Energieberater konnte uns dies leider auch nicht beantworten.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das BEG definiert eine Wohneinheit als in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Versorgungsanschlüsse für bzw. bei Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Zugänge zu Küche, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche entbehrlich).

Sofern die zweite Wohneinheit im Rahmen der Sanierung entsteht, können Sie bereits im Antrag zwei Wohneinheiten angeben und höhere förderbare Kosten geltend machen. In der BEG-EM-Richtlinie steht dazu unter Punkt 8.3.1. "Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Kosten ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung."

Wichtig zu wissen ist: Entstehen bei der Sanierung neue Wohneinheiten ausschließlich in einer Erweiterung oder einem Ausbau (ohne Einbeziehen von zuvor beheizter Fläche), werden diese neuen Wohneinheiten nur in der BEG WG als Neubau gefördert, d. h. die neuen Wohneinheiten dürfen bei der Förderung von Einzelmaßnahmen nicht als Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Kosten herangezogen werden.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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