Besteht die Möglichkeit, einen genehmigte BEG EM Antrag (Zuwendungsbescheid liegt vor) zu reduzieren? Hintergrund ist, dass die neue Heizung nun doch deutlich günstiger wird und ich die frei werdende Fördersumme für eine andere Maßnahme benötige.
Unseren Informationen zur Folge lassen sich die beantragten Kosten nachträglich nur in einigen Fällen ändern. So ist es beispielsweise möglich, die beantragte Fördersumme nach unten zu korrigieren. Eine Korrektur der Fördersumme erfolgt jedoch spätestens nach Abschluss aller Arbeiten, wenn Sie die Rechnungen eingereicht haben.
Wichtig zu wissen ist, dass Ihnen die vollen 60.000 Euro jährlich zur Verfügung stehen. Schieben Sie die zweite Sanierungsmaßnahme auf, erhalten Sie also die komplette Förderung noch einmal beispielsweise zur Fassadendämmung. Ob der zuvor gestellte Förderantrag bereits abgeschlossen ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.