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Expertenrat

Kann ich die BEG-Förderung nachträglich reduzieren?

Frage von Björn B. am 06.05.2021 

Besteht die Möglichkeit, einen genehmigte BEG EM Antrag (Zuwendungsbescheid liegt vor) zu reduzieren? Hintergrund ist, dass die neue Heizung nun doch deutlich günstiger wird und ich die frei werdende Fördersumme für eine andere Maßnahme benötige.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Unseren Informationen zur Folge lassen sich die beantragten Kosten nachträglich nur in einigen Fällen ändern. So ist es beispielsweise möglich, die beantragte Fördersumme nach unten zu korrigieren. Eine Korrektur der Fördersumme erfolgt jedoch spätestens nach Abschluss aller Arbeiten, wenn Sie die Rechnungen eingereicht haben.

Wichtig zu wissen ist, dass Ihnen die vollen 60.000 Euro jährlich zur Verfügung stehen. Schieben Sie die zweite Sanierungsmaßnahme auf, erhalten Sie also die komplette Förderung noch einmal beispielsweise zur Fassadendämmung. Ob der zuvor gestellte Förderantrag bereits abgeschlossen ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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