Ich habe am 28.6.2026 einen Förderantrag gestellt. Meine Frage bezieht sich auf den Antragsstatus bzw. auf die wirksamen gesetzlichen Bedingungen: Der Antrag ist vom 28. Juni 2026, werden wie erwartet die zu diesem Zeitpunkt und heute geltenden Förderbedingungen angewendet, oder aber die ab dem 21. Juli 2026 geltenden, die potenziell ggf. geringer ausfallen? Der Auftragnehmer hat am 28.6.2026 meinen Förderantrag entgegengenommen; steht aber im Juli leider wegen Schließzeit nicht für Auskünfte zur Verfügung.
Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die Förderung nach alten Bedingungen noch bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr beantragen. Bereits gestellte Anträge werden ebenfalls nach altem Stand bearbeitet – gleiches gilt für schon freigegebene Förderanträge.
Die neuen Konditionen gelten hingegen für alle, die eine Bestätigung zum Antrag nach dem 20. Juli 2026 erhalten haben. Diese können die Förderung der Heizung frühestens am 21. Juli 2026 wieder beantragen. In der Zeit vom 9. bis 20. Juli ist das Ausstellen neuer BzA nicht möglich.