Wir haben einen bestehenden Förderkredit KfW 261 und würden gerne die Fassadensanierung/Dämmung mit Eigenmitteln finanzieren, da das Kreditvolumen nicht die komplette Sanierung abdeckt.
Ist es möglich, die Fassaden-/Dachdämmung über die BAFA fördern zu lassen und gleichzeitig die restliche energetische Sanierung auf Effizienzhausstandard bei der KfW?
Mein Verständnis ist, dass die Finanzierung über die KfW ohnehin immer nur einen Teil abdecken könnte und es deshalb möglich sein sollte. Muss dabei darauf geachtet werden, dass die BzA die Fassade nicht enthält?
Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht überschneiden. Dazu ist es günstig, Aufträge und Rechnungen strikt zu trennen. Im aktuellen Merkblatt der KfW zum Programm 261 heißt es: "In Abänderung zu Ziffer 8.8, Satz 1 der Richtlinie BEG WG ist eine Kombination mit der Richtlinie BEG – Einzelmaßnahmen (BEG EM) grundsätzlich möglich. Die Kosten einer über die BEG EM geförderten Maßnahme dürfen in diesem Fall nicht erneut im Rahmen der BEG WG als förderfähige Kosten geltend gemacht werden. Ausgeschlossen ist eine Kombination einer Effizienzhaus-Stufe mit EE-Klasse (BEG WG) mit der „BEG Heizungsförderung – Wohngebäude“ (BEG EM)." Um Problemen vorzubeugen, sollte die BzA die Fassade in dem Fall nicht enthalten.
Haben Sie bereits eine bestätigte Förderung, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit den Sachbearbeitern der KfW abzustimmen. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9002.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung. Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.