Ich habe bereits eine BzA für den KfW-Kredit 261 erstellt und dort alle Maßnahmen an der Gebäudehülle angegeben. Nun sollen jedoch evtl. die Fenster über eine BEG-Einzelmaßnahme zusätzlich zum KfW-Kredit 261 gefördert werden. Ein iSFP liegt bisher nicht vor. Kann dieser noch nach der Antragsstellung bei der KfW erstellt werden, um für die Einzelmaßnahme die besseren Konditionen zu erreichen?
Wie wäre der beste zeitliche u. antragsmäßige Ablauf für eine Kombination aus KfW 261 u. BEG-EM?
Hätte ich bereits bei der BzA den Bereich "Maßnahme im Rahmen eines iSFP" mit ankreuzen müssen?
Den iSFP-Bonus können Sie nachträglich leider nicht mehr geltend machen. Haben Sie die Einzelmaßnahmen-Förderung bisher nicht beantragt, können Sie die entsprechenden Maßnahmen aus der BEG-WG-Förderung herausnehmen, einen iSFP erstellen und die Einzelmaßnahmen-Förderung noch beantragen. Wichtig ist es, hier die organisatorischen Vorgaben einzuhalten. Das heißt: Die Antragstellung muss vor bzw. im Zuge der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen erfolgen.
Für Fragen zum individuellen Vorhaben empfehlen wir den Kontakt zur KfW. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 / 539 9002. Wie Sie die BAFA-Förderung für neue Fenster richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".