Ich konnte meinen KfW261-Förderantrag noch am 16.07. vor der Frist einreichen und bestätigen lassen – ist also begonnen, aber noch nicht abgeschlossen. Jetzt wurde ich vom Verbot der BEG EM überrascht. Verstehe ich das richtig, dass ich die Heizungsförderung über KfW458 nicht in Anspruch nehmen kann?
Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. Aus dieser geht hervor, dass eine Kombination mit der BEG WG beziehungsweise der BEG NWG ausgeschlossen ist (siehe Punkt 8.6 der Richtlinie).
Möglich ist es aller Voraussicht nach aber, die bereits beantragte BEG-WG-Förderung mit dem Steuerbonus für die Sanierung zu kombinieren. Nutzen Sie letzteren für die neue Heizung, können Sie 20 Prozent der anfallenden Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Wichtig ist, dass Sie die BEG-WG-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus ohne EE-Klasse beantragt haben. Denn diese gilt als Förderung der Heizung und eine Kombination von BEG-Mitteln und Steuerbonus für identische Maßnahmen (hier die Heizung) wäre ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag zum Steuerbonus für die Sanierung.