Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus, die Wohnungen sind Teileigentum der jeweiligen Partei. Die zentrale Heizungsanlage ist Gemeinschaftseigentum, die Heizkörper in der jeweiligen Wohnung sind Sondereigentum. Da die zentrale Ölheizung dringend durch eine Wärmepumpe ersetzt werden muss, habe ich für mich im letzten Jahr noch einen Förderantrag gestellt und war der Meinung, dass ich darüber meinen hälftigen Anteil an der Zentralheizung und die Umstellung der Heizkörper auf eine Flächenheizung in meiner Wohnung fördern lassen könnte. Leider habe ich bei der Antragstellung nicht beachtet, dass der Austausch der Zentralheizung wohl von der Wohnungseigentümergemeinschaft beantragt werden muss, denn sie wird Auftraggeber gegenüber dem Handwerker sein. Bzgl. der Umrüstung auf eine Flächenheizung werde ich jedoch der Auftraggeber sein und nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Dazu meine Fragen:
1. Kann ich die Herstellung einer Flächenheizung als Umfeldmaßnahme überhaupt gefördert bekommen, wenn der dazugehörige Wärmeerzeuger bei einem anderen Antragsteller gefördert wird?
2. Wie stellt man in einer solchen Konstellation die Anträge richtig?
3. Kann ich meinen alten Antrag ggf. noch retten; gibt es eine Möglichkeit, mir die anteiligen Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft für die zentrale Anlage zuzurechnen?
Fördermittel für die Flächenheizung bekommen Sie nur als Umfeldmaßnahme bei einem Heizungstausch. Ohne diesen ist ein Förderantrag leider nicht möglich. Um den Antrag zu retten, können Sie den Antragsteller ändern lassen. Das ist bis vier Wochen nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides möglich. Dazu verfassen Sie eine kurze Erklärung. Das formlose und unterschriebene Schreiben laden Sie dann im BAFA-Portal hoch.
Grundsätzlich können auch Sie den Antrag stellen, wenn Sie die Vollmacht des Miteigentümers haben und gegenüber dem BAFA als Wohnungseigentümergemeinschaft auftreten. Dazu wählen Sie "Wohnungseigentümergemeinschaft" im Feld zum Antragsteller des digitalen Antragsformulars.
Sind Sie unsicher, ob eine Änderung nötig ist, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.