Meine alte Biomassenheizung (Pellet) muss ich ersetzen. Wird dann der Einbau einer neuen Pelletheizung auch gefördert? Und wie schaut es bezüglich "Verschlechterungsverbot" aus, wenn ich mir eine Wärmepumpe einbaue? Und wird dies dann auch gefördert?
Ganz gleich, ob Sie eine neue Pelletheizung oder eine Wärmepumpe einbauen: In beiden Fällen bekommen Sie die Heizungsförderung in Höhe von 30 Prozent. Während Sie bei einer Wärmepumpe auch den Effizienzbonus in Höhe von 5 % (natürliches Kältemittel und/oder Sole- oder Wasser-Wärmepumpe) beantragen können, steht Ihnen beim Einbau der Biomasseheizung der Emissionsminderungsbonus in Höhe von 2.500 Euro zur Verfügung (max. 2,5 mg/m³ Staub).
Zudem bekommen Sie als selbstnutzender Eigentümer den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent (zu versteuerndes Haushaltseinkommen max. 40.000 Euro) und den Klima-Geschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent. Für Letzteren muss die bestehende Biomasseheizung funktionstüchtig und mindestens 20 Jahre alt sein. Möchten Sie den Geschwindigkeitsbonus für die neue Holzheizung beantragen, müssen Sie diese mit einer Warmwasser-Wärmepumpe, einer Solaranlage oder einer PV-Anlage zur Warmwasserbereitung kombinieren. Für die Basis-Förderung ist das nicht nötig. Beachten Sie bitte, dass der Staat die Förderung immer bei 70 Prozent kappt.
Weitere Informationen zum Thema geben wir in den Beiträgen "Förderung der Wärmepumpe" und "Förderung der Pelletheizung". Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.