Wir planen, in unserem 2-Familien-Haus eine Biomasseheizung und zusätzlich in der zweiten Wohnung einen wassergeführten Pelletofen einzubauen. Gibt es für diese Konstellation eine andere Förderung, wenn ich eine eigene Heizung für die zweite Wohnung einbaue?
Sie bekommen sowohl für die Biomasseheizung als auch für den wasserführenden Pelletofen Fördermittel, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes sind. Voraussetzung ist das Einhalten der technischen Mindestanforderungen. Diese erfüllen Wärmeerzeuger in aller Regel, wenn sie in der BAFA-Liste förderbarer Biomasseheizungen aufgeführt sind.
Geht es um die Förderhöhe, bekommen Sie bei zwei Wohneinheiten eine Basis-Förderung in Höhe 30 Prozent. Zudem gibt es einen Bonus in Höhe von 2.500 Euro, wenn die Biomasseheizung besonders emissionsarm ist. Nutzen Sie eine Wohneinheit selbst, können Sie für die Hälfte der förderbaren Kosten (22.500 von insg. 45.000 Euro bei zwei Wohneinheiten), den Einkommens- (30 Prozent) und den Klimageschwindigkeitsbonus (20 Prozent) beantragen.
Den Einkommensbonus bekommen Sie, wenn Ihr jährliches Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegt. Den Klimageschwindigkeitsbonus bekommen Sie für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizung (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder einer funktionstüchtigen Gasheizung oder Biomasseheizung, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Zudem müssen Sie die neue Biomasseheizung mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe mind. zur Warmwasserbereitung kombinieren.
Erhalten Sie alle Boni, deckelt der Staat die Förderung der Heizung auf 70 Prozent. Wie Sie die Förderung der Biomasseheizung (Pelletheizung oder Scheitholzheizung) richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.