x
Expertenrat

Bekommen wir den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn wir die Ölheizung und eine defekte Biomasseheizung austauschen?

Frage von Laura R. am 06.03.2025 

Wir als Fachunternehmer müssen für ein Bauvorhaben die BzA-ID erstellen. Der Kunde möchte seinen alten Ölkessel mit einer Wärmepumpe tauschen. Nun ist jedoch noch seine Biomasseheizung kaputtgegangen, welcher er im gleichen Zuge erneuern möchte. Wie muss das in der BzA angegeben werden, dass wir den höchstmöglichen Förderbetrag bekommen: 1 x Biomasse (mind. 5kW) ankreuzen und 1 x elektr. angetr. Wärmepumpe + Klimageschwindigkeitsbonus? Die Dame bei der KfW meinte jedoch, dass die Biomasseheizung in dem Fall dafür sorgen würde, dass wir keinen Klimageschwindigkeitsbonus bekommen. Wissen Sie hier mehr?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um ein Einfamilienhaus, werden die Kosten der neuen Wärmepumpe das Budget an förderbaren Kosten vermutlich sehr stark ausreizen. Aus diesem Grund könnte es sich lohnen, neben der Förderung des Heizungstauschs (Ölheizung gegen Wärmepumpe) den Einbau der Biomasseheizung separat über den Steuerbonus für die Sanierung fördern zu lassen. In diesem Fall bekommen Sie die Basis-Förderung inkl. aller Boni (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) für die Wärmepumpe und 20 Prozent Steuerbonus für die Biomasseheizung


In Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Bei Durchführung
mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen kann jedoch eine Förderung nach dieser Förderrichtlinie für einzelne Maßnahmen mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung für einzelne andere Maßnahmen kombiniert werden."

Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass Sie den Klimageschwindigkeitsbonus auch wie geplant von der KfW bekommen. Denn in den FAQ zur BEG-Förderung heißt es dazu unter Nummer A 12: "Der Bonus kann nur von selbstnutzenden Eigentümerinnen und -eigentümern für den Heizungstausch in Wohngebäuden beantragt werden.

Voraussetzung ist:
• der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, GasEtagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme), oder
• von funktionstüchtigen Gas- oder Biomasseheizungen älter 20 Jahre (seit Inbetriebnahme)

Sollte die bestehende Heizungsanlage eine Kombination zweier Anlagen sein, ist es ausreichend, wenn eine dieser Anlagen die genannten Voraussetzungen erfüllt, um den Klimageschwindigkeitsbonus in Anspruch zu nehmen."

Bitte beachten Sie, dass bei der Errichtung von Biomasseheizungen der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt wird, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaikanlage mit elektrischer Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombiniert werden. Da hier auch eine Wärmepumpe zum Einsatz kommt, sollte die Anforderung erfüllt sein.

Unser Tipp: Lassen Sie sich mit dem KfW-Fachservice verbinden und klären die Frage vor Antragstellung noch einmal individuell. Verweisen Sie dabei auf die entsprechende Stelle im FAQ zur BEG-Förderung. Ansprechpartner erreichen Sie dabei über die Rufnummer 0800 539 9013.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Förderüberblick Sanierung

 

Online-Energieberatung

 

Webinare für Energieberater

 

Newsletter-Abo