Ich plane die Sanierung des Bades in einer vermieteten ETW. Vorgesehen ist der Einbau einer bodengleichen Dusche mit rutschfesten Fliesen aber keine Badewanne. Erfüllt das den Tatbestand der Förderwürdigkeit?
Grundsätzlich ja, wichtig ist, dass die technischen Mindestvoraussetzungen der KfW erfüllt werden was die Bewegungsflächen und die Ausführung der Dusche angeht. Am besten lassen Sie sich dazu von einem SHK-Fachbetrieb beraten. Entsprechende Betriebe finden Sie hier