x
Expertenrat

Bekomme ich die Förderung für eine neue Bodenklappe als Türenförderung – auch, wenn die Dämmung der obersten Geschossdecke bereits vorhanden ist?

Frage von Christoph H. am 11.12.2025 

Ein Kunde möchte eine neue Bodenluke zum unbeheizten Dach einbauen. Die oberste Geschossdecke wurde 2019 gedämmt und hat einen U-Wert von 0,28 W/(m²K), dies soll auch so erhalten bleiben. Ist auch nur die neue Bodenluke alleine, ohne weitere Dachbodendämmung, förderbar?

Im Infoblatt der förderfähigen Leistungen steht hierzu Folgendes: "Erneuerung Hauseingangstüren sowie anderer Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle. Bei Mehrfamilienhäusern z. B. auch Erneuerung von Wohnungseingangstüren zum unbeheizten Treppenhaus, Türen zum unbeheizten Keller oder Dachboden, Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden". Zählt die Bodenluke somit als Außentür?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen unbeheizte Räume oder Bodenflächen als Umfeldmaßnahme förderfähig. Allein fördert das BAFA die Maßnahme nicht.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Webinare für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Newsletter-Abo