Ein Kunde möchte eine neue Bodenluke zum unbeheizten Dach einbauen. Die oberste Geschossdecke wurde 2019 gedämmt und hat einen U-Wert von 0,28 W/(m²K), dies soll auch so erhalten bleiben. Ist auch nur die neue Bodenluke alleine, ohne weitere Dachbodendämmung, förderbar?
Im Infoblatt der förderfähigen Leistungen steht hierzu Folgendes: "Erneuerung Hauseingangstüren sowie anderer Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle. Bei Mehrfamilienhäusern z. B. auch Erneuerung von Wohnungseingangstüren zum unbeheizten Treppenhaus, Türen zum unbeheizten Keller oder Dachboden, Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden". Zählt die Bodenluke somit als Außentür?
Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen unbeheizte Räume oder Bodenflächen als Umfeldmaßnahme förderfähig. Allein fördert das BAFA die Maßnahme nicht.