Eine Frage zur Förderfähigkeit von wärmegedämmten Bodentreppe von z.B. Wellhöfer. Sind die nach § 35 C auch förderfähig, wenn ich "nur" die Bodentreppe austausche, ohne die Geschossdecke zu dämmen? Und wenn ja - wo in dem Formular finde ich sie wieder?
Die Förderung von Bodentreppen ist allein leider nicht möglich. Voraussetzung ist immer die Förderung einer Geschossdecke. Die Kosten der Bodentreppe lassen sich dabei als Umfeldmaßnahme mit anrechnen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 3 der Anlage zu den Einzelfragen zu § 35c EStG.
Sie können aber den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten von der Steuer absetzen.